AGB

von

Friederike Saskia Heinen
Schillerstraße 12
70794 Filderstadt

Im weiteren Texterin genannt.

§ 1 Auftragsvergabe
(1.1) Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind die kreativen Arbeiten und Leistungen sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten der Texterin.
(1.2) Diese AGB sind Bestandteil jedes schriftlichen wie mündlichen Vertrages zwischen der Texterin mit AuftraggeberInnen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart ist.
(1.3) Mit der mündlichen oder schriftlichen Annahme eines Angebots, mit einer Auftragsbestätigung oder mit der Übermittlung sonstiger Unterlagen an die Texterin gilt ein Auftrag als rechtsverbindlich erteilt.
(1.4) Abweichende Geschäftsbedingungen der Auftraggeberin/ des Auftraggebers sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von der Texterin schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Allgemeinen Geschäfts- und/oder Lieferbedingungen des Vertragspartners/ der Vertragspartnerin nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

§ 2 Urheber- und Nutzungsrecht, Abnahme
(2.1) Sämtliche Ergebnisse der Texterin, wie Ideen, Konzepte, Vorarbeiten etc. – ausgenommen wörtliche Textadaptionen fremdsprachiger UrheberInnen ins Deutsche – unterliegen unabhängig von ihrer Schöpfungshöhe dem Urheberrecht. Alle Nutzungsrechte verbleiben auch nach Aushändigung der Arbeitsergebnisse an den Auftraggeber/ die Auftraggeberin bei der Texterin, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich übertragen werden.
(2.2) Im Falle einer Übertragung von Nutzungsrechten richtet sich deren Umfang ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen im Einzelnen. Die Nutzungsrechte gehen auch dann erst nach vollständiger Bezahlung auf den Auftraggeber/ die Auftraggeberin über.
(2.3) Werden Arbeiten später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist die Texterin berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der angemessenen Vergütung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
(2.4) Abgelieferte Arbeiten und Leistungen sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber/ die Auftraggeberin sie in irgendeiner Weise verwendet, die Rechnung bezahlt oder die Abnahme erklärt. Eine Nichtabnahme muss ausdrücklich und mit detaillierten Gründen schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung erklärt werden. Unwesentliche Abweichungen (z. B. in Zweifelsfällen der Rechtschreibung) berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, ebenso wenig neue konzeptionelle oder inhaltliche Überlegungen auf Auftraggeberseite nach der Auftragserteilung. Wenn innerhalb der zweiwöchigen Reklamationsfrist Beanstandungen eingehen, hat der Auftraggeber/ die Auftraggeberin der Texterin eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu geben.
(2.5) Sofern nichts anderes vereinbart ist, enthält das Honorar zwei Korrekturdurchgänge. Darüber hinausgehende Korrekturen und Änderungswünsche werden gesondert berechnet. Dies gilt insbesondere für Autorenkorrekturen, die nach bereits erteilter Freigabe anfallen.
(2.6) Die Texterin behält sich das Recht vor, eigenkreative Arbeiten für den Auftraggeber/ die Auftraggeberin mit Nennung des Auftraggebers/ der Auftraggeberin für die Eigenwerbung zu verwenden. Das gilt auch für vom Auftraggeber/ von der Auftraggeberin nicht umgesetzte Entwürfe. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber/ die Auftraggeberin der Texterin mindestens zwei einwandfreie Belege unentgeltlich.
(2.7) Vorschläge des Auftraggebers/ der Auftraggeberin oder seine/ ihre sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

§ 3 Gestaltungsfreiheit, Eigentumsvorbehalt
(3.1) Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber/ die Auftraggeberin nach Freigabe von Konzeption und Text Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Texterin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
(3.2) An Entwürfen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

§ 4 Kostenvoranschläge, Vergütung, Fremdkosten
(4.1) Soweit nicht anders vereinbart, werden die Arbeiten und Leistungen der Texterin auf der Grundlage der in den Kostenvoranschlägen angegebenen Stundensätze nach tatsächlichem Aufwand pro angefangene Stunde abgerechnet. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
(4.2) Der Entwurf von Texten und Ideen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Texterin für den Auftraggeber/ die Auftraggeberin erbringt, sind kostenpflichtig. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die Preise aus dem aktuellen „Marktmonitor Werbetexten“ des FFW– Fachverband freier Werbetexter.
(4.3) Pauschalen gelten als verbindlich, solange sich der Leistungsumfang, auf dessen Basis die Pauschalen kalkuliert wurden, nicht verändert. Die Texterin verpflichtet sich, Veränderungen des Leistungsumfangs von mehr als 20% anzuzeigen, sobald diese im Arbeitsablauf absehbar werden.
(4.4) Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber/ die Auftraggeberin zu vertreten hat, so kann die Texterin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er/ sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
(4.5) Fremd- und Nebenkosten – etwa für z. B. Porto, Material, Kopien, Versand, Kuriere, Reisen, Hotel etc. – sind gesondert zu vergüten bzw. als Auslagen zu erstatten, wenn nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
(4.6) Soweit nicht anders vereinbart, werden die Fahrtkosten – wie z. B. An- und Abfahrten, Besorgungen, Recherchen, Kurierfahrten – von der Texterin auf der Grundlage der in den Kostenvoranschlägen angegebenen Stundensätze nach tatsächlichem Aufwand pro angefangene Stunde abgerechnet.
(4.7) Sofern die Texterin notwendige Fremdleistungen im Namen des Auftraggebers/ der Auftraggeberin in Auftrag gibt, geschieht dies nur, wenn der Auftraggeber/ die Auftraggeberin die Arbeiten und Leistungen direkt mit dem Auftragnehmer/ der Auftragnehmerin der Fremdleistungen abrechnet. Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin verpflichtet sich, der Texterin entsprechende Vollmacht zu erteilen.
(4.8) Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Texten und Konzepten werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

§ 5 Treuebindung an den Auftraggeber
(5.1) Die Texterin ist zur Geheimhaltung aller bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers/ der Auftraggeberin auch über die Zeit der Zusammenarbeit hinaus verpflichtet.

§ 6 Konkurrenzausschluss, Wettbewerbsverbot
(6.1) Die Texterin verpflichtet sich, den Auftraggeber/ die Auftraggeberin über mögliche Konflikte mit anderen AuftraggeberInnen zu informieren.

§ 7 Zahlungsweise
(7.1) Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
(7.2) Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit (ab 7 Tagen) oder erfordert er von der Texterin hohe finanzielle Vorleistungen (ab 1.500,- EUR), so ist eine Abschlagzahlungen zu leisten, und zwar 40% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 30% nach Fertigstellung von 50 Prozent der Arbeiten und 30% nach Ablieferung.
(7.3) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers/ der Auftraggeberin von mehr als 14 Tagen kann die Texterin Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem gültigen Basiszinssatz verlangen. Der jeweilige Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank halbjährlich neu festgelegt und ist unter www.bundesbank.de einsehbar. Mahngebühren werden pauschal mit jeweils 50,- EUR für die 1. und 2. Mahnung erhoben. Die Kosten ab der 3. Mahnung für Rechtsanwalt und Inkassobüro trägt der/ die Zahlungssäumige. Diese Vereinbarung bleibt unberührt von der Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens durch den Auftraggeber/ die Auftraggeberin.

§ 8 Haftung, Mitwirkung, Versand
(8.1) Die Texterin haftet dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Texterin haftet insbesondere nicht für Text- oder sonstige Fehler, die der Auftraggeber/ die Auftraggeberin bei seiner Abnahme, Schlusskorrektur und Freigabe übersieht.
(8.2) Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des Betrages beschränkt, der für die betreffende Arbeit bzw. Leistung in Rechnung gestellt wird und entfällt, sobald die Texte, Entwürfe etc. durch den Auftraggeber/ die Auftraggeberin freigegeben sind.
(8.3) Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Warenzeichenrechts, ist nicht Aufgabe der Texterin. Sie haftet deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts, der Arbeitsergebnisse und Ideen.
(8.4) Die Texterin verpflichtet sich, etwaige ErfüllungsgehilfInnen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfinnen nicht.
(8.5) Sofern die Texterin notwendige Fremdleistungen im Namen des Auftraggebers/ der Auftraggeberin in Auftrag gibt, sind die jeweiligen AuftragnehmerInnen keine ErfüllungsgehilfInnen der Texterin. Deshalb haftet er nur für eigenes Verschulden, Vorsatz und Fahrlässigkeit.
(8.6) Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin versichert, dass er zur Verwendung aller übergebenen Materialien bzw. übermittelten Dateien zur Veröffentlichung (Texte, Fotos, Grafiken etc.) berechtigt ist. Sollte der Auftraggeber/ die Auftraggeberin entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber/ die Auftraggeberin die Texterin von allen Schadensersatzansprüchen Dritter frei.
(8.7) Wird die Texterin von Dritten aufgrund der Idee und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz oder ähnlichem in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber/ die Auftraggeberin die Texterin von der Haftung frei.
(8.8) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand von Unterlagen oder Dateien auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers/ der Auftraggeberin. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes durch die Texterin erfolgt.

§ 9 Schlussbestimmungen
(9.1) Erfüllungsort ist der Sitz der Texterin.
(9.2) Gerichtsstand bei allen Streitigkeiten ist der Sitz der Texterin.
(9.3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine gesetzliche Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahe kommt.
(9.4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Pliezhausen, 30. Februar 2011